Panne/Unfall im Ausland – Kasko will Reparaturkosten nicht voll uebernehmen

Daniel S. 15.06.2026, 09:15 56 Aufrufe 4 Antworten
Daniel S.
15.06.2026, 09:15

Liebe Forumsgemeinde, ich brauche euren Rat, weil ich langsam wirklich den Kragen platzt. Letzten Herbst war ich mit dem Auto in Kaernten in den Ferien, ich bin oefter dort weil meine Familie urspruenglich von dort kommt. Dort ist mir auf einem Parkplatz ein anderer Lenker reingefahren, die Stossstange war halb abgerissen und das Auto nicht mehr richtig fahrbereit. Das Kuriose: der Verursacher war auch ein Schweizer und sogar bei derselben Gesellschaft versichert wie ich.

Ich habe also die Schadenmeldung gemacht, und die Versicherung wollte allen Ernstes, dass ich mit dem kaputten Wagen die rund 700 Kilometer zurueck in die Schweiz fahre, damit ihr Schadenexperte das Auto hier begutachtet. Ich habe gesagt, das ist mir definitiv zu riskant, wenn auf der Autobahn mit der losen Stossstange etwas passiert, bin am Ende ich der Depp. Also habe ich das Auto vor Ort in Klagenfurt reparieren lassen, notabene in Absprache mit dem Sachbearbeiter.

Und jetzt kommt der Aerger: Die Reparaturrechnung lag bei gut 3000 Euro, und die Werkstatt rechnet dort die oesterreichische Mehrwertsteuer von 20 Prozent drauf. Das sind etwa 600 Euro. Die Versicherung weigert sich nun, diese 600 Euro zu uebernehmen. Ich solle die Rechnung zuerst selber bezahlen, dann das Auto in die Schweiz ausfuehren, die Reparatur verzollen und die Steuer im Ausland zurueckverlangen. Ehrlich gesagt verstehe ich die Welt nicht mehr.

Was mich zusaetzlich aufregt: Waere der Schaden an einem Auto aus Oesterreich passiert, oder haette ein Oesterreicher den Unfall verursacht, dann waere angeblich alles voll bezahlt worden. Nur weil zufaellig ein Schweizer mit Schweizer Versicherung schuld war, soll ich jetzt auf 600 Euro sitzenbleiben. Mehrere Telefonate haben zu nichts gefuehrt.

Meine Fragen an euch:

  • Darf die Kasko bzw. Haftpflicht eine Reparatur im Ausland einfach auf einen Betrag ohne Mehrwertsteuer kuerzen?
  • Hat jemand schon erlebt, dass man auf der auslaendischen MwSt sitzenbleibt, und wie habt ihr das geloest?
  • Gibt es eine Pflicht, mit einem nicht fahrbereiten Auto Hunderte Kilometer heimzufahren, nur weil die Versicherung den Experten hier haben will?
  • Lohnt sich der Gang zur Ombudsstelle oder zum Anwalt fuer 600 Euro ueberhaupt?

Danke schon mal fuer eure Erfahrungen, das hilft mir enorm.

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4 Antworten

Christian S.
58 Punkte

Daniel, das ist eine Frechheit. Ich arbeite seit Jahren in einer Garage und kann dir sagen: Wenn die Reparatur vor Ort vom Sachbearbeiter abgesegnet wurde, dann ist die Rechnung inklusive der ortsueblichen Mehrwertsteuer der effektive Schaden. Punkt. Die auslaendische MwSt ist ein realer Kostenbestandteil, der dir entsteht, und nicht etwas, das du magisch wegzaubern kannst. Die Geschichte mit verzollen und Steuer zurueckverlangen funktioniert in der Praxis ueberhaupt nicht, das weiss jeder, der mal versucht hat, einer auslaendischen Werkstatt die Nettorechnung zu erklaeren.

Marco B.
55 Punkte

Ich verstehe deinen Aerger total. 700 Kilometer mit einer gerissenen Stossstange auf der Autobahn, das macht doch kein vernuenftiger Mensch. Allein wenn dir das Ding bei Tempo 120 abfaellt, hast du den naechsten Schaden und vielleicht noch eine Strafe wegen mangelhaftem Fahrzeug. Dass die Versicherung das ernsthaft verlangt, zeigt mir nur, dass sie auf Zeit spielt und hofft, dass du aufgibst.

Nicole G.
50 Punkte

@Daniel hast du das mit dem Reparieren vor Ort schriftlich? Also Mail oder zumindest eine Telefonnotiz mit Name und Datum des Sachbearbeiters? Das ist entscheidend. Bei mir war es bei der Mobiliar mal aehnlich, da haben sie sich am Telefon ganz anders gegeben als spaeter schriftlich. Seitdem lasse ich mir alles per Mail bestaetigen, sonst steht Aussage gegen Aussage und du verlierst.

René M.
75 Punkte

Ehrlich gesagt bin ich nicht ganz auf eurer Seite. Viele Policen haben eine Klausel, dass Reparaturen im Ausland nur bis zu den Schweizer Stundenansaetzen oder bis zu einer gewissen Obergrenze gedeckt sind, und der Rest geht zu Lasten des Versicherten. Das ist nicht zwingend Willkuer, das kann genauso in den AVB stehen. Daniel, hast du deine Bedingungen mal genau gelesen, ob da was zu Auslandschaden und Kostenobergrenze drinsteht?

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