Panne/Unfall im Ausland – Kasko will Reparaturkosten nicht voll übernehmen

Daniel S. 15.06.2026, 09:15 150 Aufrufe 10 Antworten
Daniel S.
15.06.2026, 09:15

Liebe Forumsgemeinde, ich brauche euren Rat, weil ich langsam wirklich den Kragen platzt. Letzten Herbst war ich mit dem Auto in Kärnten in den Ferien, ich bin öfter dort weil meine Familie ursprünglich von dort kommt. Dort ist mir auf einem Parkplatz ein anderer Lenker reingefahren, die Stossstange war halb abgerissen und das Auto nicht mehr richtig fahrbereit. Das Kuriose: der Verursacher war auch ein Schweizer und sogar bei derselben Gesellschaft versichert wie ich.

Ich habe also die Schadenmeldung gemacht, und die Versicherung wollte allen Ernstes, dass ich mit dem kaputten Wagen die rund 700 Kilometer zurück in die Schweiz fahre, damit ihr Schadenexperte das Auto hier begutachtet. Ich habe gesagt, das ist mir definitiv zu riskant, wenn auf der Autobahn mit der losen Stossstange etwas passiert, bin am Ende ich der Depp. Also habe ich das Auto vor Ort in Klagenfurt reparieren lassen, notabene in Absprache mit dem Sachbearbeiter.

Und jetzt kommt der Ärger: Die Reparaturrechnung lag bei gut 3000 Euro, und die Werkstatt rechnet dort die österreichische Mehrwertsteuer von 20 Prozent drauf. Das sind etwa 600 Euro. Die Versicherung weigert sich nun, diese 600 Euro zu übernehmen. Ich solle die Rechnung zuerst selber bezahlen, dann das Auto in die Schweiz ausführen, die Reparatur verzollen und die Steuer im Ausland zurückverlangen. Ehrlich gesagt verstehe ich die Welt nicht mehr.

Was mich zusätzlich aufregt: Wäre der Schaden an einem Auto aus Österreich passiert, oder hätte ein Österreicher den Unfall verursacht, dann wäre angeblich alles voll bezahlt worden. Nur weil zufällig ein Schweizer mit Schweizer Versicherung schuld war, soll ich jetzt auf 600 Euro sitzenbleiben. Mehrere Telefonate haben zu nichts geführt.

Meine Fragen an euch:

  • Darf die Kasko bzw. Haftpflicht eine Reparatur im Ausland einfach auf einen Betrag ohne Mehrwertsteuer kürzen?
  • Hat jemand schon erlebt, dass man auf der ausländischen MwSt sitzenbleibt, und wie habt ihr das gelöst?
  • Gibt es eine Pflicht, mit einem nicht fahrbereiten Auto Hunderte Kilometer heimzufahren, nur weil die Versicherung den Experten hier haben will?
  • Lohnt sich der Gang zur Ombudsstelle oder zum Anwalt für 600 Euro überhaupt?

Danke schon mal für eure Erfahrungen, das hilft mir enorm.

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10 Antworten

Christian S.
58 Punkte

Daniel, das ist eine Frechheit. Ich arbeite seit Jahren in einer Garage und kann dir sagen: Wenn die Reparatur vor Ort vom Sachbearbeiter abgesegnet wurde, dann ist die Rechnung inklusive der ortsüblichen Mehrwertsteuer der effektive Schaden. Punkt. Die ausländische MwSt ist ein realer Kostenbestandteil, der dir entsteht, und nicht etwas, das du magisch wegzaubern kannst. Die Geschichte mit verzollen und Steuer zurückverlangen funktioniert in der Praxis überhaupt nicht, das weiss jeder, der mal versucht hat, einer ausländischen Werkstatt die Nettorechnung zu erklären.

Marco B.
55 Punkte

Ich verstehe deinen Ärger total. 700 Kilometer mit einer gerissenen Stossstange auf der Autobahn, das macht doch kein vernünftiger Mensch. Allein wenn dir das Ding bei Tempo 120 abfällt, hast du den nächsten Schaden und vielleicht noch eine Strafe wegen mangelhaftem Fahrzeug. Dass die Versicherung das ernsthaft verlangt, zeigt mir nur, dass sie auf Zeit spielt und hofft, dass du aufgibst.

Nicole G.
50 Punkte

@Daniel hast du das mit dem Reparieren vor Ort schriftlich? Also Mail oder zumindest eine Telefonnotiz mit Name und Datum des Sachbearbeiters? Das ist entscheidend. Bei mir war es bei der Mobiliar mal ähnlich, da haben sie sich am Telefon ganz anders gegeben als später schriftlich. Seitdem lasse ich mir alles per Mail bestätigen, sonst steht Aussage gegen Aussage und du verlierst.

René M.
75 Punkte

Ehrlich gesagt bin ich nicht ganz auf eurer Seite. Viele Policen haben eine Klausel, dass Reparaturen im Ausland nur bis zu den Schweizer Stundenansaetzen oder bis zu einer gewissen Obergrenze gedeckt sind, und der Rest geht zu Lasten des Versicherten. Das ist nicht zwingend Willkuer, das kann genauso in den AVB stehen. Daniel, hast du deine Bedingungen mal genau gelesen, ob da was zu Auslandschaden und Kostenobergrenze drinsteht?

Claudia B.
70 Punkte

@René das mag bei freiwilligen Reparaturen so sein, aber hier geht es um einen Haftpflichtschaden, den ein anderer verursacht hat. Da gilt der Grundsatz der vollen Schadloshaltung. Der Geschädigte soll so gestellt werden, wie er ohne den Unfall dastehen würde. Und das schliesst die effektiv angefallene Mehrwertsteuer mit ein. Eine Obergrenze für Werkstattansätze betrifft die eigene Kasko, nicht den Anspruch gegen den Verursacher.

Patrick W.
40 Punkte

Ich würde an deiner Stelle sofort die Ombudsstelle der Privatversicherung einschalten, die ist kostenlos. Erfahrungsgemäss bewegen sich die Gesellschaften plötzlich, sobald eine neutrale Stelle nachfragt. Bei mir hat eine einzige Mail von der Ombudsstelle gereicht, und drei Wochen vorher hatte die Versicherung am Telefon noch behauptet, es gebe absolut keine Grundlage für meine Forderung. Komische Sache, wie schnell sich dann eine Grundlage findet.

Markus B.
62 Punkte

600 Euro sind etwa 570 Franken, da würde ich keinen Anwalt nehmen, das frisst der gleich wieder auf. Aber die Ombudsstelle wie @Patrick sagt kostet nichts. Schreib eine sachliche Mail, schildere genau die Chronologie mit der mündlichen Zusage zur Reparatur vor Ort, und verlange eine schriftliche Begründung mit Verweis auf die konkrete gesetzliche oder vertragliche Grundlage. Spoiler: die werden keine liefern können.

Andreas M.
67 Punkte

Genau das Argument mit der gesetzlichen Grundlage ist der Hebel. Wenn die behaupten, sie müssten nur den Betrag ohne MwSt zahlen, dann sollen sie dir den Gesetzesartikel oder die Police-Ziffer nennen, die das stützt. In neun von zehn Fällen kommt dann gar nichts mehr, oder plötzlich eine Entschuldigung. Wichtig: alles schriftlich verlangen, am Telefon erzählen die dir viel, wenn der Tag lang ist.

Sabrina W.
42 Punkte

Mir ist letztes Jahr in Frankreich etwas Ähnliches passiert, allerdings nur ein Steinschlag in der Frontscheibe. Die Werkstatt dort hat die französische TVA verrechnet, und meine Versicherung hat das anstandslos übernommen, weil ich vorher angerufen und es bestätigen liess. Der Unterschied bei dir ist offenbar dieser absurde Sonderfall, dass beide bei derselben Gesellschaft sind. Trotzdem darf das nicht zu deinem Nachteil sein. Bleib hartnäckig.

Daniel S.
30 Punkte

Tausend Dank für all die Inputs, das hat mir richtig geholfen und auch ein bisschen den Rücken gestärkt. Update: Ich habe genau das gemacht, was ihr empfohlen habt. Ich habe schriftlich die gesetzliche Grundlage für die Kürzung verlangt und gleichzeitig die Ombudsstelle ins CC gesetzt. Keine zwei Wochen später kam ein Anruf, in dem man sich in aller Form entschuldigt hat und auf einmal die vollen 600 Euro übernimmt. Es war angeblich ein Fehler des Sachbearbeiters. So schnell kann es gehen, wenn man nicht locker lässt. Ich melde mich, falls es doch noch Haken gibt, aber im Moment bin ich erleichtert.

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