Werkstattwahl: Muss ich die Garage der Versicherung nehmen?

Patrick W. 07.08.2026, 06:55 125 Aufrufe 10 Antworten
Patrick W.
07.08.2026, 06:55

Liebe Forumsgemeinde, ich brauche euren Rat. Letzte Woche hat mir auf dem Parkplatz beim Einkaufszentrum jemand die ganze hintere Seite zerkratzt und die Stossstange eingedrückt. Der Verursacher war zum Glück greifbar und ebenfalls hier in der Schweiz versichert, die Schadenmeldung läuft also über seine Haftpflicht.

Jetzt kommt aber der Punkt, der mich stört: Kaum hatte ich den Schaden gemeldet, rief mich ein Mitarbeiter der Versicherung an und meinte ganz bestimmt, ich solle das Auto doch in eine ihrer Partnergaragen bringen, dann sei alles unkompliziert und gehe schneller. Ich fahre einen relativ neuen Wagen, der noch Werksgarantie hat, und wollte eigentlich in die Markengarage, wo ich das Fahrzeug auch gekauft habe.

Am Telefon klang es fast so, als hätte ich gar keine andere Wahl. Es wurde sogar erwähnt, wenn ich die Partnergarage nehme, gebe es einen Rabatt auf den Selbstbehalt bzw. ich müsse weniger oder gar nichts an die Kosten beisteuern. Bei der eigenen Wunschwerkstatt würden sie hingegen nur einen reduzierten Stundenansatz übernehmen, hiess es.

Ich dachte immer, in der Schweiz gelte die freie Werkstattwahl. Aber so wie das tönte, bin ich mir gar nicht mehr sicher. Ich will einfach nicht riskieren, dass ich später ein Problem mit der Garantie habe, nur weil irgendeine günstige Werkstatt mit Occasionsteilen drangeht. Andererseits sind ein paar hundert Franken Selbstbehalt auch kein Pappenstiel.

Deshalb meine Fragen an euch:

  • Muss ich wirklich in die Vertragsgarage der Versicherung, oder darf ich auf meiner Markengarage bestehen?
  • Was bedeutet "freie Werkstattwahl" konkret, und steht das irgendwo in der Police?
  • Hat jemand Erfahrung mit dem Selbstbehalt-Rabatt bei der Partnergarage und ob da wirklich gespart wird?
  • Welche Nachteile drohen mir, wenn ich die Partnergarage nehme (Garantie, Originalteile, Wiederverkaufswert)?

Danke schon mal, ich bin gerade ziemlich unsicher und will nichts Falsches unterschreiben.

40

10 Antworten

Christian S.
58 Punkte

@Patrick, ich arbeite selber in einer Garage und kann dir das aus der Praxis erklären. "Freie Werkstattwahl" heisst grundsätzlich: Du darfst dein Auto reparieren lassen, wo du willst. Das ist dein gutes Recht. Die Versicherung kann dich nicht zwingen, in ihre Partnergarage zu gehen.

ABER: Es gibt einen Haken. Manche Policen haben eine Klausel "freie Werkstattwahl" als zusätzlichen Baustein, den man dazukaufen muss. Hast du den nicht, dann darf die Versicherung den Schaden trotzdem regulieren, aber sie verrechnet nur den Stundenansatz, den sie mit ihren Partnergaragen ausgehandelt hat. Den Rest zahlst du dann aus dem eigenen Sack.

Schau also zuerst in deiner Police nach, ob "freie Werkstattwahl" eingeschlossen ist. Das ist der entscheidende Punkt.

Lukas M.
45 Punkte

Wichtiger Punkt von @Christian. Bei dir läuft es ja über die Haftpflicht des Verursachers, nicht über deine eigene Kasko. Das ist nochmal eine andere Geschichte. Bei einem Haftpflichtschaden hast du Anspruch auf den vollen Ersatz deines Schadens, und da kannst du sehr wohl auf deiner Markengarage bestehen. Die Versicherung des Verursachers will dich nur in ihre Partnergarage lotsen, weil sie dort günstiger einkauft. Du musst da nicht mitmachen.

Eva F.
38 Punkte

Genau das wollte ich auch sagen. Wenn ein anderer schuld ist, ist es dessen Versicherung, die zahlen muss, und zwar das, was die Reparatur in deiner Wunschwerkstatt kostet. Lass dich nicht abwimmeln mit "schneller und unkomplizierter". Schneller heisst für die nur: günstiger für uns.

Andrea Z.
55 Punkte

Ich habe das letztes Jahr mit der Partnergarage gemacht (bei mir war es ein eigener Kaskoschaden, Hagel) und muss ehrlich sagen, ich war zufrieden. Die haben den Selbstbehalt teilweise erlassen, ich hatte 500 Franken Selbstbehalt und musste am Schluss nur 250 zahlen. Abgewickelt wurde alles direkt zwischen Garage und Versicherung, ich musste nichts vorstrecken. Bei einem älteren Auto ohne Garantie würde ich es wieder so machen.

Andreas M.
67 Punkte

@Andrea das mag bei einem älteren Auto stimmen. Aber @Patrick schreibt ja, dass sein Wagen noch Werksgarantie hat. Da wäre ich vorsichtig. Bei vielen Herstellern verlangt die Garantiebedingung, dass Reparaturen fachgerecht und teilweise mit Originalteilen ausgeführt werden. Wenn die Partnergarage keine Markenwerkstatt ist, kann es im schlimmsten Fall Diskussionen mit dem Hersteller geben, falls später ein Garantiefall auftritt. Ich würde bei einem neuen Auto klar zur Markengarage tendieren.

Patrick W.
40 Punkte

Danke euch allen, das hilft schon enorm! @Christian ich habe inzwischen die Police rausgesucht, und tatsächlich steht da "freie Werkstattwahl: eingeschlossen". Dann bin ich ja auf der sicheren Seite. Und stimmt, @Lukas, ich hatte ganz vergessen, dass es über die Haftpflicht des anderen läuft und nicht über meine Kasko. Dann ist die Sache ja eigentlich klar.

Stefan H.
35 Punkte

Genau so ist es. Und noch ein Tipp aus eigener Erfahrung: Lass dir von deiner Markengarage einen Kostenvoranschlag machen und reiche den ein. Wenn die Versicherung dann meckert, der Stundenansatz sei zu hoch, kannst du immer noch verhandeln. Bei einem Haftpflichtschaden mit eingeschlossener freier Werkstattwahl gibt es da aber kaum Spielraum für die Gegenseite. Originalteile gehören bei einem neuen Auto sowieso dazu, das würde ich mir schriftlich bestätigen lassen.

Sabrina W.
42 Punkte

Ein bisschen Skepsis von meiner Seite: Auch wenn du Anspruch auf die Markengarage hast, kann es trotzdem mühsam werden. Ich kenne Fälle, da hat die Versicherung den Stundenansatz der Markengarage angezweifelt und plötzlich war von "ortsüblich" die Rede. Heisst, sie wollten nur einen tieferen Ansatz übernehmen. Das musste dann ausgefochten werden. Also nicht alles blind glauben, was am Telefon versprochen wird, immer alles schriftlich verlangen.

Monika F.
65 Punkte

@Sabrina hat recht mit "alles schriftlich". Telefonisch wird viel versprochen und wenig gehalten. Ich lasse mir mittlerweile jede Zusage per Mail bestätigen. Und @Patrick, beim Wiederverkaufswert: Ein lückenloses Serviceheft mit Stempel der Markengarage ist beim Verkauf bares Geld wert. Wenn da plötzlich eine fremde Werkstatt drinsteht, drücken die Käufer gerne den Preis. Das ist für mich auch ein Argument für die Markengarage bei einem neuen Wagen.

Marco B.
55 Punkte

Kurz zusammengefasst für alle, die später draufstossen: Bei einem Haftpflichtschaden (anderer ist schuld) hast du Anspruch auf die Reparatur in deiner Wunschwerkstatt. Bei Kasko kommt es auf die Police an, ob "freie Werkstattwahl" eingeschlossen ist. Die Partnergarage kann sich lohnen (Selbstbehalt-Rabatt, keine Vorfinanzierung), aber bei einem neuen Auto mit Garantie ist die Markengarage meist die bessere Wahl wegen Originalteilen, Garantie und Wiederverkaufswert. Niemand kann dich zwingen. Schönes Wochenende zusammen.

Melde dich an, um auf diese Diskussion zu antworten.