Liebe Forumsgemeinde, ich brauche euren Rat. Letzte Woche hat mir auf dem Parkplatz beim Einkaufszentrum jemand die ganze hintere Seite zerkratzt und die Stossstange eingedrückt. Der Verursacher war zum Glück greifbar und ebenfalls hier in der Schweiz versichert, die Schadenmeldung läuft also über seine Haftpflicht.
Jetzt kommt aber der Punkt, der mich stört: Kaum hatte ich den Schaden gemeldet, rief mich ein Mitarbeiter der Versicherung an und meinte ganz bestimmt, ich solle das Auto doch in eine ihrer Partnergaragen bringen, dann sei alles unkompliziert und gehe schneller. Ich fahre einen relativ neuen Wagen, der noch Werksgarantie hat, und wollte eigentlich in die Markengarage, wo ich das Fahrzeug auch gekauft habe.
Am Telefon klang es fast so, als hätte ich gar keine andere Wahl. Es wurde sogar erwähnt, wenn ich die Partnergarage nehme, gebe es einen Rabatt auf den Selbstbehalt bzw. ich müsse weniger oder gar nichts an die Kosten beisteuern. Bei der eigenen Wunschwerkstatt würden sie hingegen nur einen reduzierten Stundenansatz übernehmen, hiess es.
Ich dachte immer, in der Schweiz gelte die freie Werkstattwahl. Aber so wie das tönte, bin ich mir gar nicht mehr sicher. Ich will einfach nicht riskieren, dass ich später ein Problem mit der Garantie habe, nur weil irgendeine günstige Werkstatt mit Occasionsteilen drangeht. Andererseits sind ein paar hundert Franken Selbstbehalt auch kein Pappenstiel.
Deshalb meine Fragen an euch:
- Muss ich wirklich in die Vertragsgarage der Versicherung, oder darf ich auf meiner Markengarage bestehen?
- Was bedeutet "freie Werkstattwahl" konkret, und steht das irgendwo in der Police?
- Hat jemand Erfahrung mit dem Selbstbehalt-Rabatt bei der Partnergarage und ob da wirklich gespart wird?
- Welche Nachteile drohen mir, wenn ich die Partnergarage nehme (Garantie, Originalteile, Wiederverkaufswert)?
Danke schon mal, ich bin gerade ziemlich unsicher und will nichts Falsches unterschreiben.