Rechtsschutz im Streit mit der eigenen Versicherung – bringt das was?

Claudia B. 02.08.2026, 20:15 54 Aufrufe 2 Antworten
Claudia B.
02.08.2026, 20:15

Hoi zäme, ich grüble seit Tagen über etwas und hoffe auf eure Erfahrungen. Bei uns im Bekanntenkreis ist kürzlich etwas passiert, das mich nachdenklich gemacht hat: Einer Frau wurde innert weniger Monate ein E-Bike und gleich noch drei Velos gestohlen – insgesamt also vier Fälle in kurzer Zeit. Kurz darauf hat ihr die Hausratversicherung den ganzen Vertrag gekündigt, inklusive Diebstahlschutz. Einfach so, weil sie angeblich 'zu oft' Schaden gemeldet hat.

Was mich daran beschäftigt: Sie stand plötzlich ohne Versicherung da und die neue verlangt jetzt einen happigen Selbstbehalt und schlechtere Konditionen. Sie hat sich gefragt, ob diese Kündigung überhaupt rechtens war und ob sie sich hätte wehren können. Und genau da kommt meine eigentliche Frage ins Spiel.

Ich überlege schon länger, eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen. Aber jetzt frage ich mich: Deckt eine Rechtsschutz solche Fälle überhaupt? Also wenn ich Streit mit meiner eigenen Versicherung habe – sei es weil sie eine Leistung verweigert oder mir wie in diesem Beispiel den Vertrag kündigt? Ich habe nämlich im Hinterkopf, dass es da irgendwelche Ausschlüsse geben soll bei Vertragsstreitigkeiten mit der eigenen Police.

Ich kenne die üblichen Verdächtigen – AXA-ARAG, Coop Rechtsschutz, Orion, Protekta – aber ehrlich gesagt blicke ich beim Kleingedruckten nicht durch. Mich würde interessieren:

  • Deckt die Rechtsschutz Streitigkeiten mit der eigenen Versicherung (Leistungsverweigerung, Kündigung) überhaupt ab, oder ist das ausgeschlossen?
  • Gibt es eine Wartefrist, bevor man so einen Fall einbringen kann?
  • Wie hoch sollte die Deckungssumme realistisch sein?
  • Habt ihr selber schon mal über die Rechtsschutz gegen eine Versicherung gewonnen?

Danke fürs Mitdenken, ich bin gespannt auf eure Erfahrungen.

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2 Antworten

Lukas M.
45 Punkte

Hoi Claudia, gute Frage und tatsächlich ein heikler Punkt. Ich habe einen Privatrechtsschutz bei der Coop Rechtsschutz und der deckt tatsächlich auch Streitigkeiten mit der eigenen Versicherung ab – aber eben nur im Baustein 'Versicherungsrecht' bzw. Vertragsrecht. Das musst du im Detailblatt prüfen. Bei mir hat genau das geholfen, als meine Krankenkasse eine Leistung nicht zahlen wollte. Die Anwältin der Rechtsschutz hat einen Brief geschrieben und plötzlich ging es doch.

Wichtig: Es gibt fast überall eine Wartefrist, oft drei Monate ab Vertragsbeginn. Wenn der Streit schon vor Abschluss bestand oder kurz danach auftaucht, zahlt niemand. Also nicht erst abschliessen, wenn der Brief schon im Briefkasten liegt.

René M.
75 Punkte

Genau hier liegt der Hund begraben. Viele meinen, Rechtsschutz deckt alles – tut sie aber nicht. Der klassische Stolperstein ist der Ausschluss von Streitigkeiten mit der eigenen Rechtsschutzgesellschaft selbst und teilweise auch Einschränkungen bei reinen Vertragsstreitigkeiten. Streit mit einer ANDEREN Versicherung (Hausrat, KK, Auto) ist normalerweise gedeckt, sofern du den Baustein Versicherungs-/Vertragsrecht hast. Lies das Kapitel 'nicht versicherte Risiken' im Reglement, dort steht die Wahrheit.

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