Missbrauch bei der Mutterschaftsversicherung - wo sind die Kontrollen?

09.04.2026, 03:00
57 Aufrufe

Hallo zusammen

Ich habe kürzlich etwas gelesen, das mich ziemlich beschäftigt. Es ging um einen Fall im Wallis, wo eine Gastronomin Mutterschafts-Taggelder von zwei Versicherungen gleichzeitig bezogen haben soll. Die Frau war in zwei Betrieben angestellt und hat anscheinend für beide Tätigkeiten separat Mutterschaftsentschädigung kassiert - ergänzend zum gesetzlichen Taggeld der Erwerbsersatzordnung auch noch über betriebliche Zusatzversicherungen, die das Taggeld auf bis zu 80% des regulären Lohns aufstockten.

Was mich dabei besonders schockiert hat: Gemäss den Berichten gibt es bei der ergänzenden Mutterschaftsentschädigung keine Koordination zwischen den Versicherern. Jeder Versicherungsvertrag deckt offenbar den gemeldeten Lohnanteil separat ab. Das heisst, das System ermöglicht es praktisch, doppelt zu kassieren, ohne dass es auffällt.

Das wirft bei mir einige Fragen auf:

  • Wie ist die Mutterschaftsentschädigung eigentlich genau geregelt? Die EO zahlt maximal 220 Franken pro Tag - wie funktionieren die betrieblichen Zusatzversicherungen?
  • Gibt es systematische Kontrollen, um Doppelbezüge bei Zusatzversicherungen zu verhindern?
  • Was passiert, wenn so ein Missbrauch auffliegt? Welche Konsequenzen drohen?
  • Kennt jemand ähnliche Fälle?

Es geht mir nicht darum, jemanden an den Pranger zu stellen, sondern um die grundsätzliche Frage: Funktionieren unsere Kontrollmechanismen bei den Sozialversicherungen gut genug?

2 Antworten

Zur Frage, wie die Mutterschaftsentschädigung geregelt ist: Die Mutterschaftsentschädigung (MSE) wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert und von der zuständigen Ausgleichskasse des Arbeitgebers ausbezahlt. Man erhält 80% des letzten Lohns, maximal 220 Franken pro Tag, während 14 Wochen (98 Tage) nach der Geburt.

Das Problem bei Doppelbezügen: Wenn eine Frau bei zwei Arbeitgebern beschäftigt ist, die bei verschiedenen Ausgleichskassen angeschlossen sind, KÖNNEN theoretisch beide eine Anmeldung einreichen. Eigentlich sollte das zentrale AHV-Register das verhindern, aber offenbar gibt es da Lücken im System.

Ich finde es wichtig, hier zu differenzieren. Die allermeisten Mütter beziehen die MSE völlig korrekt. Solche Betrugsfälle sind die absolute Ausnahme und sollten nicht dazu führen, dass man das ganze System in Frage stellt oder Mütter unter Generalverdacht stellt.

Trotzdem hast du natürlich recht, dass die Kontrollen besser sein müssten. In einem digitalisierten Land wie der Schweiz sollte ein Doppelbezug eigentlich sofort auffallen.

Melde dich an, um auf diese Diskussion zu antworten.