Missbrauch bei der Mutterschaftsversicherung - wo sind die Kontrollen?

Andrea Z. 09.04.2026, 03:00 114 Aufrufe 10 Antworten
Andrea Z.
09.04.2026, 03:00

Hallo zusammen

Ich habe kürzlich etwas gelesen, das mich ziemlich beschäftigt. Es ging um einen Fall im Wallis, wo eine Gastronomin Mutterschafts-Taggelder von zwei Versicherungen gleichzeitig bezogen haben soll. Die Frau war in zwei Betrieben angestellt und hat anscheinend für beide Tätigkeiten separat Mutterschaftsentschädigung kassiert - ergänzend zum gesetzlichen Taggeld der Erwerbsersatzordnung auch noch über betriebliche Zusatzversicherungen, die das Taggeld auf bis zu 80% des regulären Lohns aufstockten.

Was mich dabei besonders schockiert hat: Gemäss den Berichten gibt es bei der ergänzenden Mutterschaftsentschädigung keine Koordination zwischen den Versicherern. Jeder Versicherungsvertrag deckt offenbar den gemeldeten Lohnanteil separat ab. Das heisst, das System ermöglicht es praktisch, doppelt zu kassieren, ohne dass es auffällt.

Das wirft bei mir einige Fragen auf:

  • Wie ist die Mutterschaftsentschädigung eigentlich genau geregelt? Die EO zahlt maximal 220 Franken pro Tag - wie funktionieren die betrieblichen Zusatzversicherungen?
  • Gibt es systematische Kontrollen, um Doppelbezüge bei Zusatzversicherungen zu verhindern?
  • Was passiert, wenn so ein Missbrauch auffliegt? Welche Konsequenzen drohen?
  • Kennt jemand ähnliche Fälle?

Es geht mir nicht darum, jemanden an den Pranger zu stellen, sondern um die grundsätzliche Frage: Funktionieren unsere Kontrollmechanismen bei den Sozialversicherungen gut genug?

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10 Antworten

Stefan H.
35 Punkte

Zur Frage, wie die Mutterschaftsentschädigung geregelt ist: Die Mutterschaftsentschädigung (MSE) wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert und von der zuständigen Ausgleichskasse des Arbeitgebers ausbezahlt. Man erhält 80% des letzten Lohns, maximal 220 Franken pro Tag, während 14 Wochen (98 Tage) nach der Geburt.

Das Problem bei Doppelbezügen: Wenn eine Frau bei zwei Arbeitgebern beschäftigt ist, die bei verschiedenen Ausgleichskassen angeschlossen sind, KÖNNEN theoretisch beide eine Anmeldung einreichen. Eigentlich sollte das zentrale AHV-Register das verhindern, aber offenbar gibt es da Lücken im System.

Sandra K.
60 Punkte

Ich finde es wichtig, hier zu differenzieren. Die allermeisten Mütter beziehen die MSE völlig korrekt. Solche Betrugsfälle sind die absolute Ausnahme und sollten nicht dazu führen, dass man das ganze System in Frage stellt oder Mütter unter Generalverdacht stellt.

Trotzdem hast du natürlich recht, dass die Kontrollen besser sein müssten. In einem digitalisierten Land wie der Schweiz sollte ein Doppelbezug eigentlich sofort auffallen.

René M.
75 Punkte

Was viele nicht wissen: Die Strafen für Versicherungsbetrug sind in der Schweiz empfindlich. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe. Dazu kommt die Rückforderung des zu Unrecht bezogenen Betrags plus Verzugszinsen. Und ein Eintrag im Strafregister, der die berufliche Zukunft massiv beeinträchtigen kann.

Es lohnt sich also definitiv nicht, auch wenn die Versuchung für manche offenbar gross ist.

Laura B.
44 Punkte

Meine Schwester arbeitet bei einer Ausgleichskasse und hat mir erklärt, wie das abläuft. Die Kassen gleichen ihre Daten grundsätzlich über die zentrale AHV-Nummer ab. Aber die Systeme sind teilweise veraltet und die Abgleiche finden nicht in Echtzeit statt. Bei rund 90000 Geburten pro Jahr in der Schweiz und über 70 verschiedenen Ausgleichskassen kann es schon mal vorkommen, dass ein Doppelbezug nicht sofort erkannt wird.

Laut meiner Schwester wird aber seit einigen Jahren daran gearbeitet, die Systeme zu modernisieren und die Abgleiche zu automatisieren. Es wird besser, aber es dauert halt.

Patrick W.
40 Punkte

Das Thema betrifft ja nicht nur die MSE. Bei der IV, der ALV und der Sozialhilfe gibt es ähnliche Probleme. Ich erinnere mich an Berichte über Sozialhilfebezüger, die in mehreren Gemeinden gleichzeitig kassiert haben. Das Grundproblem ist immer das gleiche: fehlende Vernetzung der Datenbanken.

Eva F.
38 Punkte

Was mich interessieren würde: Wie sieht es bei den Kantonen mit Mutterschaftsversicherung aus? Genf hat ja eine kantonale Mutterschaftsversicherung, die über die nationale MSE hinausgeht. Wie funktionieren dort die Kontrollen bei den zusätzlichen Leistungen?

Christian S.
58 Punkte

Ich möchte hier eine Lanze für die Ausgleichskassen brechen. Die machen im Grossen und Ganzen einen guten Job. Man muss bedenken, dass die Ausgleichskassen nicht nur die MSE, sondern auch AHV, IV, EO, Familienzulagen und noch mehr verwalten. Das sind riesige Mengen an Vorgängen, und die allermeisten werden korrekt abgewickelt.

Natürlich soll man Betrug bekämpfen, aber bitte mit Augenmass. Übermässige Kontrollen und Bürokratie würden am Ende vor allem die ehrlichen Bezüger belasten.

Claudia B.
70 Punkte

Danke für all eure Inputs! Was ich herauslese: Das System hat bekannte Schwächen, es wird daran gearbeitet, und die Strafen bei Aufdeckung sind erheblich. Ich denke, eine stärkere Digitalisierung und Vernetzung der Kassen untereinander wäre der richtige Weg. Nicht mehr Kontrolle im Sinne von Überwachung, sondern intelligentere Systeme, die Unstimmigkeiten automatisch erkennen.

Andreas M.
67 Punkte

Ein wichtiger Punkt noch: Auch Arbeitgeber haben hier eine Verantwortung. Der Arbeitgeber meldet die Mutterschaft seiner Angestellten bei der Ausgleichskasse an. Wenn eine Frau bei zwei Arbeitgebern arbeitet (was bei Teilzeitarbeit in der Schweiz ja sehr verbreitet ist), müssen beide Arbeitgeber die Anmeldung machen. Das System sollte dann erkennen, dass die gleiche AHV-Nummer doppelt gemeldet wurde. Wenn das nicht funktioniert, liegt der Fehler beim System, nicht bei der versicherten Person.

Daniel S.
30 Punkte

Zum Thema Kontrolle noch ein Gedanke: In Skandinavien funktioniert die Vernetzung der Sozialsysteme viel besser, weil dort konsequent eine zentrale Personennummer für alles verwendet wird. In der Schweiz haben wir die AHV-Nummer, aber deren Nutzung als universeller Identifier ist aus Datenschutzgründen eingeschränkt. Hier beisst sich die Katze in den Schwanz: Wir wollen einerseits Datenschutz (zu Recht!) und andererseits lückenlose Kontrolle. Beides gleichzeitig ist eine Herausforderung.

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