Krankgeschrieben und dann die Kündigung im Briefkasten: Ist die überhaupt gültig?

Sandra K. 20.10.2026, 10:07 82 Aufrufe 10 Antworten
Sandra K.
20.10.2026, 10:07

Ich bin ziemlich durcheinander und hoffe auf ein paar Einschätzungen, bevor ich die nächsten Schritte mache. Seit dreieinhalb Jahren arbeite ich als Sachbearbeiterin in einem KMU in Bern. Anfang September hatte ich einen Bandscheibenvorfall und bin seit dem 3. September zu 100 Prozent krankgeschrieben. Mein Arzt rechnet damit, dass ich frühestens Mitte November wieder teilweise arbeiten kann.

Vor einer Woche kam per Einschreiben die Kündigung. Begründet wird sie mit einer Reorganisation, meine Stelle werde mit einer anderen zusammengelegt. Die Kündigungsfrist beträgt laut Vertrag zwei Monate auf Ende Monat. Ehrlich gesagt war das Verhältnis zu meinem neuen Vorgesetzten schon seit dem Frühling angespannt. Es gab zwei unangenehme Gespräche, aber nie eine schriftliche Verwarnung.

Eine Kollegin sagte mir, eine Kündigung während einer Krankheit sei gar nicht erlaubt. Mein Bruder meint dagegen, das gelte nur für eine bestimmte Zeit, danach könne der Arbeitgeber tun, was er wolle. Dazu kommt die Frage nach dem Geld: Bis jetzt erhalte ich den vollen Lohn, aber ich weiss nicht, wie lange noch und was mit der Taggeldversicherung passiert, wenn das Arbeitsverhältnis endet.

Seit Februar dieses Jahres habe ich eine Rechtsschutzversicherung, die auch Arbeitsrecht abdeckt. Abgeschlossen habe ich sie damals eigentlich wegen einer Auseinandersetzung mit meinem Vermieter. Jetzt frage ich mich, ob sie mir hier hilft oder ob sie sich auf irgendeine Klausel im Kleingedruckten beruft.

Meine Fragen:

  • Ist eine Kündigung während der Krankschreibung gültig, und wie lange dauert der Schutz?
  • Was würde gelten, wenn ich erst während der Kündigungsfrist krank geworden wäre?
  • Bekomme ich weiterhin Lohn oder Taggeld, auch wenn die Kündigung irgendwann wirksam wird?
  • Zahlt die Rechtsschutzversicherung, obwohl die Spannungen schon im Frühling begonnen haben?
  • Muss ich sofort reagieren, oder kann ich zuerst abwarten?
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10 Antworten

Christian S.
58 Punkte

Die Kündigung dürfte nichtig sein. Das Obligationenrecht kennt in Art. 336c Sperrfristen: im ersten Dienstjahr 30 Tage, vom zweiten bis und mit fünften Dienstjahr 90 Tage, ab dem sechsten Dienstjahr 180 Tage. Du bist im vierten Dienstjahr und seit dem 3. September krank, die Kündigung kam also mitten in diese 90 Tage. Eine nichtige Kündigung muss der Arbeitgeber nach Ablauf der Sperrfrist neu aussprechen, sie wird nicht einfach später gültig.

Andreas M.
67 Punkte

Zur Rechtsschutzversicherung, weil ich beruflich öfter damit zu tun habe: Beim Arbeitsrecht gilt fast immer eine Wartefrist, meistens drei Monate ab Vertragsbeginn. Die wäre bei einem Abschluss im Februar längst abgelaufen. Der heikle Punkt ist ein anderer: Nicht gedeckt sind Streitigkeiten, deren Ursache schon vor Vertragsbeginn angelegt war. Wenn die Spannungen erst im Frühling angefangen haben, also nach dem Abschluss, sehe ich da kein grundsätzliches Problem. Die Versicherung wird aber genau nachfragen, wann der Konflikt entstanden ist.

Beschreib es ehrlich und mit Daten, und leg alles bei, was du hast: Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Arztzeugnisse und allenfalls Notizen zu den Gesprächen. Melde den Fall jetzt und nicht erst, wenn du schon selbst einen Anwalt beauftragt hast. Viele Policen übernehmen Kosten nur, wenn der Fall vorher gemeldet wurde. Oft reicht bereits ein Schreiben des Rechtsdienstes, damit der Arbeitgeber die Nichtigkeit einsieht.

Monika F.
65 Punkte

Zuerst einmal gute Besserung! Mit einem Bandscheibenvorfall ist so ein Brief wirklich das Letzte, was man braucht.

Claudia B.
70 Punkte

Zu deiner zweiten Frage: Wird man erst während der laufenden Kündigungsfrist krank, bleibt die Kündigung zwar gültig, aber die Frist steht während der Sperrfrist still. Der Rest läuft danach weiter, und das Arbeitsverhältnis endet dann meistens erst auf das nächste Monatsende. Genau so war es bei meinem Mann vor zwei Jahren, er war dadurch fast drei Monate länger angestellt.

Markus B.
62 Punkte

Wichtig ist, dass man zwei Dinge auseinanderhält: den Kündigungsschutz und die Lohnfortzahlung. Die Sperrfrist schützt dich nur davor, dass während einer bestimmten Zeit gekündigt wird. Wie lange du Geld bekommst, ist eine ganz andere Frage.

Viele Arbeitgeber haben eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen. Die zahlt typischerweise 80 Prozent des Lohns, und zwar während 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen. Schau in deinen Arbeitsvertrag oder ins Personalreglement, dort steht meistens, ob so eine Versicherung besteht und ob der Arbeitgeber in den ersten Wochen den vollen Lohn zahlt. Frag unbedingt auch nach, ob du bei einem Austritt in eine Einzelversicherung übertreten kannst, falls du dann noch krank bist. Die Frist dafür ist oft kurz, und wer sie verpasst, steht plötzlich ohne Taggeld da. Das ist mir bei einem früheren Arbeitgeber beinahe passiert, weil niemand mich darauf hingewiesen hat.

Laura B.
44 Punkte

Nicht abwarten, sondern schriftlich reagieren. Ein kurzer eingeschriebener Brief, dass du die Kündigung wegen der Sperrfrist als nichtig betrachtest, schadet sicher nicht.

Marco B.
55 Punkte

Falls es wirklich zum Streit kommt: Das Schlichtungsverfahren im Arbeitsrecht ist bis zu einem Streitwert von 30'000 Franken kostenlos. Man muss also nicht gleich einen Anwalt bezahlen, um sich zu wehren. Ich war vor ein paar Jahren wegen nicht bezahlter Überstunden selbst dort und fand die Schlichtungsbehörde erstaunlich lösungsorientiert.

Sabrina W.
42 Punkte

Ich möchte auch die andere Seite erwähnen: Die Sperrfrist verschiebt das Problem oft nur. Wenn der Arbeitgeber die Stelle wirklich streicht, wird er nach Ablauf einfach nochmals kündigen, und dann ist die Kündigung gültig. Überleg dir deshalb gut, ob du voll auf Konfrontation gehst oder eine Lösung mit gutem Zeugnis und etwas längerer Frist aushandelst. Das ist manchmal mehr wert, als ein paar Wochen recht zu haben.

Sandra K.
60 Punkte

Ein kurzes Update und herzlichen Dank für eure Antworten. Ich habe den Fall am Mittwoch bei meiner Rechtsschutzversicherung gemeldet, und nach einem längeren Telefongespräch haben sie ihn übernommen. Der Rechtsdienst hat meinem Arbeitgeber inzwischen geschrieben, dass die Kündigung wegen der Sperrfrist nichtig ist. @Markus die Taggeldversicherung gibt es tatsächlich: Mein Arbeitgeber zahlt die ersten 30 Tage voll, danach sind es 80 Prozent. @Sabrina du hast wahrscheinlich recht, dass die Kündigung später wiederkommt. Dann will ich mich einfach nicht mehr überrumpeln lassen und weiss wenigstens, worauf ich achten muss.

Andrea Z.
55 Punkte

Schön, dass die Rechtsschutz so schnell reagiert hat. Alles Gute für den Rücken und die nächsten Wochen!

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