Ich bin ziemlich durcheinander und hoffe auf ein paar Einschätzungen, bevor ich die nächsten Schritte mache. Seit dreieinhalb Jahren arbeite ich als Sachbearbeiterin in einem KMU in Bern. Anfang September hatte ich einen Bandscheibenvorfall und bin seit dem 3. September zu 100 Prozent krankgeschrieben. Mein Arzt rechnet damit, dass ich frühestens Mitte November wieder teilweise arbeiten kann.
Vor einer Woche kam per Einschreiben die Kündigung. Begründet wird sie mit einer Reorganisation, meine Stelle werde mit einer anderen zusammengelegt. Die Kündigungsfrist beträgt laut Vertrag zwei Monate auf Ende Monat. Ehrlich gesagt war das Verhältnis zu meinem neuen Vorgesetzten schon seit dem Frühling angespannt. Es gab zwei unangenehme Gespräche, aber nie eine schriftliche Verwarnung.
Eine Kollegin sagte mir, eine Kündigung während einer Krankheit sei gar nicht erlaubt. Mein Bruder meint dagegen, das gelte nur für eine bestimmte Zeit, danach könne der Arbeitgeber tun, was er wolle. Dazu kommt die Frage nach dem Geld: Bis jetzt erhalte ich den vollen Lohn, aber ich weiss nicht, wie lange noch und was mit der Taggeldversicherung passiert, wenn das Arbeitsverhältnis endet.
Seit Februar dieses Jahres habe ich eine Rechtsschutzversicherung, die auch Arbeitsrecht abdeckt. Abgeschlossen habe ich sie damals eigentlich wegen einer Auseinandersetzung mit meinem Vermieter. Jetzt frage ich mich, ob sie mir hier hilft oder ob sie sich auf irgendeine Klausel im Kleingedruckten beruft.
Meine Fragen:
- Ist eine Kündigung während der Krankschreibung gültig, und wie lange dauert der Schutz?
- Was würde gelten, wenn ich erst während der Kündigungsfrist krank geworden wäre?
- Bekomme ich weiterhin Lohn oder Taggeld, auch wenn die Kündigung irgendwann wirksam wird?
- Zahlt die Rechtsschutzversicherung, obwohl die Spannungen schon im Frühling begonnen haben?
- Muss ich sofort reagieren, oder kann ich zuerst abwarten?